Kirchliche Bestattung



"Jesus Christus spricht:
Ich bin die Auferstehung
und das Leben.
Wer an mich glaubt,
der wird leben,
auch wenn er stirbt."
(Johannes 11,25) 

 "Die kirchliche Bestattung wird als Gottesdienst gehalten. Die christliche Gemeinde erweist so ihrem Verstorbenen den letzten Liebesdienst und verkündigt angesichts des Todes die Herrschaft des Auferstandenen über Lebende und Tote." (Ordnung der kirchlichen Bestattung der Evang. Landeskirche in Württemberg)
Der Bestattungsgottesdienst wird bei Beerdigungen oder bei Feuerbestattungen gehalten. In Ausnahmefällen kann ein Gottesdienst auch mit einer Urnenbeisetzung verbunden werden, wenn bei der Einäschung ein solcher nicht stattgefunden hat.  
 
Kirchlich bestattet können nur Gemeindeglieder werden. In seelsorgerlich begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. 
 
Am Sonntag vor der Bestattung oder nach der Bestattung (je nach Bekanntwerden) gedenken wir im Gottesdienst des/der Verstorbenen und der trauernden Angehörigen.


Urnenbeisetzung
Ca. 1-2 Wochen nach der Trauerfeier zur Verabschiedung anlässlich einer Feuerbestattung findet die Urnenbeisetzung auf dem Friedhof statt. Pfarrer Lebherz begleitet die Angehörigen, wenn sie dies wünschen, dabei gerne und und spricht eine kurze Liturgie zur Urnenbeisetzung. Bitte setzen Sie sich wegen des Termins mit Pfarrerehepaar Fuchs in Verbindung


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